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Auszahlung Zweckzuschuss Gebührenbremse

Der Zweckzuschuss "Gebührenbremse", welcher am 19. Dezember 2023 von der Tiroler Landesregierung beschlossen wurde, wurde nun berechnet und jedem Steuerpflichtigen als Gutschrift zugesandt. Er dient als Förderung für Abgabenpflichtige im Bereich der Müllabfuhr und wird nach Anzahl der Meldungen je Hauptwohnsitz im Haushalt berechnet.

Wir bitten, Gutschriften von der aktuellen Vorschreibung (2. Quartal 2024) abzuziehen und nur die Differenz einzuzahlen. Sollte die 2. Quartals-Vorschreibung bereits beglichen worden sein, wird die Gutschrift bei der 3. Quartalsabrechnung ausgewiesen.

Bei Kunden mit Abbuchungsauftrag erledigt die Gemeinde Stanz alle anfallenden Arbeiten automatisch.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (05442/64237, gemeinde@stanz-landeck.gv.at)

22.04.2024