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Beschwerde

Eine Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss. Beschwerden sind zulässig, sofern der betroffenen Partei bzw. Person bestimmte Rechte verweigert bzw. Pflichten auferlegt werden. Beschwerden sind auch in Verwaltungsverfahren gegen Bescheide zulässig.

Was kann gegen Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts unternommen werden?

Um den Entschluss eines Verwaltungsgerichts anzufechten, kann eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.

Stanz bei Landeck

Stanz bei Landeck 11
6500 Stanz bei Landeck
Tel.: +43 5442 64237
https://www.stanz-landeck.gv.at
Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Fr, 10.05.2024 ab 08:00 Uhr