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Anzeige eines Todesfalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Formular "Anzeige des Todes"
  • Eigener amtlicher Lichtbildausweis
  • Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen – soweit vorhanden:
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit oder Heimatschein (Heimatrollenauszug)
    • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
    • Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes bei Wohnsitz im Ausland
  • Bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
  • Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: zusätzlich Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade

www.help.gv.at - Informationen über die Anzeige eines Todesfalles

Zuständig

Stanz bei Landeck

Stanz bei Landeck 11
6500 Stanz bei Landeck
Tel.: +43 5442 64237
https://www.stanz-landeck.gv.at
Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 06.05.2024 ab 08:00 Uhr